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Botschaft des Königsreichs Thailands in Berlin
Die thailändische Botschaft
(mit Generalkonsulat) ist jetzt in Berlin-Steglitz zu finden:
Lepsiusstraße 62-64,
12163 Berlin (Steglitz)
(Nähe Bierpinsel, U-Bahn Schloßstr.)
Telefon: 030 / 794 810 + 7912231/66/68
Telefon Visa: 030 /
7948 1117
Telefax: 030 /7948 1511
E-Mail: consular@thaiembassy.de
internet: www.thaiembassy.de
Sprechzeiten: Montag bis Freitag
9-12 und 14 bis 16 Uhr
Außenstelle Büro Bonn:
Die Außenstelle ist bereits 2001 geschlossen worden, die
Aufgaben hat das Konsulat in Frankfurt übernommen.
Einreisebestimmungen:
Reisepass erforderlich, der nach Reisebeginn noch mindestens 6 Monate gilt.
Für Kinder ist ebenfalls ein Reisepass erforderlich, Kinderausweis reicht nicht
aus. Reisende mit Deutschem
Reisepass erhalten am Flughafen Bangkok oder (bei Direktflügen) Phuket bzw.
Chiang Mai und Uthapao (Pattaya/Rayong) ein Touristenvisum mit Gültigkeit bis zu
30 Tagen (das gilt auch für Bürger mit türkischem Pass). Wer länger bis zu 60 Tagen (Geschäftsreisende bis zu 90 Tagen) im Land
bleiben will muss im Besitz eines von der Botschaft oder den Konsulaten
ausgestellten Visums sein, das gegen Gebühr (zur Zeit 20 Euro pro Reisenden, auch
für Kinder) von der Botschaft oder den Konsulaten in der Regel nach 3 Tagen ausgestellt wird.
Dem Visumantrag in einfacher
Ausfertigung (Formulare erhalten Sie von der Botschaft oder den Konsulaten,
unseren Kunden händigen wir bei der Buchung ein Antragsformular pro Reisenden
aus) sind 2 Passbilder (unterschiedlich nach Konsulaten oder Botschaft) und die
gültigen Reisepässe beizufügen, außerdem ein ausreichend
frankierter Rückumschlag (Einschreiben) bei Antragstellung per Briefpost.
Königlich Thai-Honorarkonsulate gibt es in
| Konsulat |
Hamburg |
Frankfurt/M. |
München |
Stuttgart |
Karlsruhe |
Dresden |
| Adresse |
An
der Alster 85 |
Kennedyallee 109 |
Prinzenstr.
13 |
Huberstr.
4 |
Stephaniestr.
22 |
Friedrichstr.
29 |
| Ort |
20099
Hamburg |
60506
Frankfurt |
80639
München |
70174
Stuttgart |
76133
Karlsruhe |
01067
Dresden |
| Telefon |
040
24839118 |
069
6986 8205 |
089
1689788 |
0711
2264844 |
0721
22154 |
0351
4986261 |
| Sprechstunden |
Mo-Fr
9-12 Uhr |
Mo-Fr
9.30-12.30 Uhr |
? |
? |
? |
? |
Bei der Einreise sind
ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts (in der Regel 25 Euro/Tag)
mitzuführen, Hotelvoucher werden als gleichwertig anerkannt. Sie müssen außerdem im
Besitz eines gültigen Rückflugtickets sein.
Weitere Auskünfte erhalten Sie
bei der Botschaft oder den Konsulaten bzw. in Ihrem Reisebüro.
ACHTUNG:
Die bisherige Praxis, mit einem Visum für einmaligen Aufenthalt nach 1 Monat in
ein Nachbarland auszureisen und bei Wiedereinreise (kurze Umkehr) ein neues
Visum zu erhalten, ist ab sofort geändert. Bei Wiedereinreise gibt es nur noch
ein Visum für 15 Tage, und diese Praxis darf nur noch 1 x wiederholt werden,
danach muss der Tourist das Land für mindestens 1 Monat verlassen. Die
Thai-Regierung will damit erreichen, dass Schwarzarbeiter und andere Personen,
die sich ohne Dauer-Aufenthaltserlaubnis in Thailand aufhalten, erfasst werden.
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Wir danken Herrn Oliver Wiemers
für die freundlichen Hinweise und Korrekturangaben. 13465 Berlin 2.
Januar 2003
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