Vor dem
Hintergrund der jüngsten Terroranschläge in der Region (Bali und
Philippinen) hat die thailändische Regierung die Sicherheits- maßnahmen
(besonders in den Tourismuszentren) erhöht, da für diese Landesteile wie
z.B. Phuket (insbesondere der Patong-Strand) und Pattaya Sorge besteht, dass
in touristischen Vergnügungsstätten ähnliche Anschläge wie auf Bali
unternommen werden könnten.
Das Auswärtige Amt rät bis auf weiteres zu besonderer Vorsicht bei Reisen in
die südlichen Provinzen Thailands mit hohem muslimischen Bevölkerungsanteil.
Es handelt sich dabei um die Provinzen Narathiwat, Yala, Pattani, Songkhla,
Satun, Pattalung, Trang und Nakhon Sri Thammarat. Es empfiehlt sich, vor
Reiseantritt mit der Botschaft in Bangkok Kontakt aufzunehmen.
Das Auswärtige Amt sieht aber insgesamt keinen Anlass, von Reisen nach
Thailand abzuraten. Eine besondere Sicherheitsgefährdung im Land insgesamt für
Touristen und Geschäftsreisende, die über Allgemeingefährdung der Region
hinausgeht, besteht zur Zeit nicht, wenn man die auf Reisen überall
angezeigte angemessene Vorsicht übt und sich umsichtig verhält. In
Touristenzentren ist zu jeder Zeit besondere Aufmerksamkeit geboten.
Vor einiger Zeit sind alleinreisende deutsche Touristinnen im Süden
Thailands (vornehmlich Krabi) ermordet worden. Die Botschaft rät
alleinreisenden Frauen zu besonderer Vorsicht. Insbesondere sollte das Hotel
nach Einbruch der Dunkelheit nur noch in Begleitung verlassen werden. Vor dem
Besuch einsamer Strände, auch am Tage, wird dringend gewarnt. Ebenso sollten
Einzelpersonen auf die Benutzung von Fischerbooten zum Erreichen derartiger Strände oder zum
Inselhopping gänzlich verzichten.
Wegen sporadisch aufflammender bewaffneter Auseinandersetzungen im Grenzgebiet
zu Myanmar (Burma) sollten Reisen an die Grenze oder in die unmittelbare
Grenznähe nicht, oder allenfalls unter sachkundiger Führung und als
Gruppenreise, unternommen werden. Reisen nach Chiang Mai und Chiang Rai und
deren Umgebung sind weiterhin unter Sicherheitsgesichtspunkten
unbedenklich. Bitte beachten Sie, dass auch im sogenannten Goldenen Dreieck
ein Grenzübertritt nur an den dafür zugelassenen offiziellen Grenzübergängen
erlaubt ist.
Im Grenzgebiet zu Kambodscha war es wiederholt zu Überfällen durch
bewaffnete Banden gekommen, die mitunter Menschenleben forderten. Gleiches wurde auch von Trekking-Touren in entlegene nördliche Landesteile gemeldet.
Bei Aufenthalt in dunklen Straßen und einsamen Gegenden empfiehlt sich
besondere Achtsamkeit.
Es wird darauf hingewiesen, dass Reisende stets ihre Ausweise mit sich führen
müssen, da seit Juli 2001 fast täglich Razzien insbesondere in den Vergnügungsvierteln
der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, stattfinden.
Personen, die sich bei einer solchen Kontrolle nicht ausweisen können, werden
regelmäßig vorläufig festgenommen und müssen u. U. zwecks Feststellung der
Personalien eine Nacht in Polizeigewahrsam verbringen. Eine Kopie des Passes
ist ausreichend, dabei muss unbedingt auch die Seite mit dem thailändischen
Visum bzw. Einreisestempel (und das TN-Einlageblatt) kopiert und mitgeführt werden. Im Regelfall werden
bei Razzien in Bars, Diskotheken oder Massagesalons auch Urinproben genommen,
um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen. Dies ist nach thailändischem
Recht zulässig. Wer sich dem Urintest widersetzt riskiert die vorläufige
Festnahme und die Einleitung eines Strafverfahrens.
Nicht zulässig sind
dagegen HIV-Zwangstests.
Der Besuch von Bars, Diskotheken, Karaoke Bars und anderen “Entertainment-
Places” ist weiblichen Personen nur dann gestattet, wenn sie in männlicher
Begleitung erscheinen. Sollten weibliche Personen während einer Razzia ohne männliche
Begleitung dort angetroffen werden, müssen sie mit Verhaftung und Bestrafung
rechnen.
Das offene Tragen von Wertsachen und Schmuck sollte gemieden werden. Vor
“Kundenfängern” und Personen, die ungebeten Hilfe leisten wollen, wird
gewarnt. Sicherer ist es, die Dienste von Reisebüros in Anspruch zu nehmen.
Vor dem Kauf von Edelsteinen sollte das diesbezügliche Merkblatt der
Deutschen Botschaft konsultiert werden.
Auf das hohe Risiko einer HIV-Infizierung wird ausdrücklich hingewiesen.
Seit Anfang Juli 2002 ist die Sperrstunde landesweit auf 2.00 Uhr festgesetzt
worden. Alkoholische Getränke dürfen nach Mitternacht nicht mehr
ausgeschenkt werden. In ihrem eigenen Interesse sollten Reisende alle
Etablissements spätestens um 2.00 Uhr verlassen haben. Personen unter 20
Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell
verboten. Zuwiderhandlungen werden hart geahndet. Für Jugendliche unter 18
Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit
ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht
die vorläufige Festnahme. Der Begriff “Öffentlichkeit” wird von den Behörden
sehr weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum
ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird
bestraft.
In jüngster Zeit wurden mehrere ausländische Reiseleiter, darunter auch
Deutsche, verhaftet. Ihnen wurde Arbeitsaufnahme als Reiseführer ohne die
entsprechende Genehmigung vorgeworfen. Ausländer erhalten generell keine
Arbeitserlaubnis als Reiseführer. Reisende sollten auch im eigenen Interesse
darauf achten, dass diese Bestimmung eingehalten ist.
Auf die Dienste von Taxis, die nicht als solche ausgewiesen sind, ist
unbedingt zu verzichten. Stattdessen rät das Auswärtige Amt, ausschließlich
sogenannte Meter-Taxis, welche über ein Taxameter verfügen (und deren Fahrer
oftmals
versuchen, den Taxameter nicht einzuschalten, um überhöhte Fahrpreise zu
erzielen), oder aber englischsprachige Taxidienste der Hotels mit festen Taxisätzen
in Anspruch zu nehmen.
Vor der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten vor allem bei Fahrten auf
offener See ist eine gewisse Vorsicht angezeigt.
Nach Möglichkeit sollte man
vor Antritt einer solchen Reise den Zustand des Schiffes in Augenschein nehmen
und sich über Sicherheits- und Rettungseinrichtungen informieren.
Von Mai bis November (Regenzeit) wird Thailand gelegentlich von Taifun-Ausläufern
gestreift; vor allem im Süden des Landes und im Mekong-Gebiet an der Grenze
zu Laos kommt es in dieser Zeit mitunter zu erheblichen Überschwemmungen.
Dies ist grundsätzlich kein Anlass von einer Reise in diese Gebiete
abzusehen. Das Auswärtige Amt rät aber in diesem Zusammenhang, sich mit
Hilfe der Medien über die Wetterentwicklung zu informieren und angemessene
Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.
Quelle:
CTT-Yinyock (und CEYLONREISEN)