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Sicherheitshinweise Thailand

Warnmeldung des Auswärtigen Amtes    (Stand: 23. Oktober 2002)

Vor dem Hintergrund der jüngsten Terroranschläge in der Region (Bali und Philippinen) hat die thailändische Regierung die Sicherheits- maßnahmen (besonders in den Tourismuszentren) erhöht, da für diese Landesteile wie z.B. Phuket (insbesondere der Patong-Strand) und Pattaya Sorge besteht, dass in touristischen Vergnügungsstätten ähnliche Anschläge wie auf Bali unternommen werden könnten.

Das Auswärtige Amt rät bis auf weiteres zu besonderer Vorsicht bei Reisen in die südlichen Provinzen Thailands mit hohem muslimischen Bevölkerungsanteil. Es handelt sich dabei um die Provinzen Narathiwat, Yala, Pattani, Songkhla, Satun, Pattalung, Trang und Nakhon Sri Thammarat. Es empfiehlt sich, vor Reiseantritt mit der Botschaft in Bangkok Kontakt aufzunehmen.

Das Auswärtige Amt sieht aber insgesamt keinen Anlass, von Reisen nach Thailand abzuraten. Eine besondere Sicherheitsgefährdung im Land insgesamt für Touristen und Geschäftsreisende, die über Allgemeingefährdung der Region hinausgeht, besteht zur Zeit nicht, wenn man die auf Reisen überall angezeigte angemessene Vorsicht übt und sich umsichtig verhält. In Touristenzentren ist zu jeder Zeit besondere Aufmerksamkeit geboten.

Vor einiger Zeit sind alleinreisende deutsche Touristinnen im Süden Thailands (vornehmlich Krabi) ermordet worden. Die Botschaft rät alleinreisenden Frauen zu besonderer Vorsicht. Insbesondere sollte das Hotel nach Einbruch der Dunkelheit nur noch in Begleitung verlassen werden. Vor dem Besuch einsamer Strände, auch am Tage, wird dringend gewarnt. Ebenso sollten Einzelpersonen auf die Benutzung von Fischerbooten zum Erreichen derartiger Strände oder zum Inselhopping gänzlich verzichten.

Wegen sporadisch aufflammender bewaffneter Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar (Burma) sollten Reisen an die Grenze oder in die unmittelbare Grenznähe nicht, oder allenfalls unter sachkundiger Führung und als Gruppenreise, unternommen werden. Reisen nach Chiang Mai und Chiang Rai und deren Umgebung sind weiterhin unter Sicherheitsgesichtspunkten unbedenklich. Bitte beachten Sie, dass auch im sogenannten Goldenen Dreieck ein Grenzübertritt nur an den dafür zugelassenen offiziellen Grenzübergängen erlaubt ist.

Im Grenzgebiet zu Kambodscha war es wiederholt zu Überfällen durch bewaffnete Banden gekommen, die mitunter Menschenleben forderten. Gleiches wurde auch von Trekking-Touren in entlegene nördliche Landesteile gemeldet. Bei Aufenthalt in dunklen Straßen und einsamen Gegenden empfiehlt sich besondere Achtsamkeit.

Es wird darauf hingewiesen, dass Reisende stets ihre Ausweise mit sich führen müssen, da seit Juli 2001 fast täglich Razzien insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, stattfinden. Personen, die sich bei einer solchen Kontrolle nicht ausweisen können, werden regelmäßig vorläufig festgenommen und müssen u. U. zwecks Feststellung der Personalien eine Nacht in Polizeigewahrsam verbringen. Eine Kopie des Passes ist ausreichend, dabei muss unbedingt auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel (und das TN-Einlageblatt) kopiert und mitgeführt werden. Im Regelfall werden bei Razzien in Bars, Diskotheken oder Massagesalons auch Urinproben genommen, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen. Dies ist nach thailändischem Recht zulässig.  Wer sich dem Urintest widersetzt riskiert die vorläufige Festnahme und die Einleitung eines Strafverfahrens. 
Nicht zulässig sind dagegen HIV-Zwangstests.
Der Besuch von Bars, Diskotheken, Karaoke Bars und anderen “Entertainment- Places” ist weiblichen Personen nur dann gestattet, wenn sie in männlicher Begleitung erscheinen. Sollten weibliche Personen während einer Razzia ohne männliche Begleitung dort angetroffen werden, müssen sie mit Verhaftung und Bestrafung rechnen.

Das offene Tragen von Wertsachen und Schmuck sollte gemieden werden. Vor “Kundenfängern” und Personen, die ungebeten Hilfe leisten wollen, wird gewarnt. Sicherer ist es, die Dienste von Reisebüros in Anspruch zu nehmen. Vor dem Kauf von Edelsteinen sollte das diesbezügliche Merkblatt der Deutschen Botschaft konsultiert werden.
Auf das hohe Risiko einer HIV-Infizierung wird ausdrücklich hingewiesen.

Seit Anfang Juli 2002 ist die Sperrstunde landesweit auf 2.00 Uhr festgesetzt worden. Alkoholische Getränke dürfen nach Mitternacht nicht mehr ausgeschenkt werden. In ihrem eigenen Interesse sollten Reisende alle Etablissements spätestens um 2.00 Uhr verlassen haben. Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Zuwiderhandlungen werden hart geahndet. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff “Öffentlichkeit” wird von den Behörden sehr weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft.

In jüngster Zeit wurden mehrere ausländische Reiseleiter, darunter auch Deutsche, verhaftet. Ihnen wurde Arbeitsaufnahme als Reiseführer ohne die entsprechende Genehmigung vorgeworfen. Ausländer erhalten generell keine Arbeitserlaubnis als Reiseführer. Reisende sollten auch im eigenen Interesse darauf achten, dass diese Bestimmung eingehalten ist.

Auf die Dienste von Taxis, die nicht als solche ausgewiesen sind, ist unbedingt zu  verzichten. Stattdessen rät das Auswärtige Amt, ausschließlich sogenannte Meter-Taxis, welche über ein Taxameter verfügen (und deren Fahrer oftmals versuchen, den Taxameter nicht einzuschalten, um überhöhte Fahrpreise zu erzielen), oder aber englischsprachige Taxidienste der Hotels mit festen Taxisätzen in Anspruch zu nehmen.

Vor der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten vor allem bei Fahrten auf offener See ist eine gewisse Vorsicht angezeigt. 
Nach Möglichkeit sollte man vor Antritt einer solchen Reise den Zustand des Schiffes in Augenschein nehmen und sich über Sicherheits- und Rettungseinrichtungen informieren.

Von Mai bis November (Regenzeit) wird Thailand gelegentlich von Taifun-Ausläufern gestreift; vor allem im Süden des Landes und im Mekong-Gebiet an der Grenze zu Laos kommt es in dieser Zeit mitunter zu erheblichen Überschwemmungen. Dies ist grundsätzlich kein Anlass von einer Reise in diese Gebiete abzusehen. Das Auswärtige Amt rät aber in diesem Zusammenhang, sich mit Hilfe der Medien über die Wetterentwicklung zu informieren und angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

Quelle: CTT-Yinyock  (und CEYLONREISEN)